VERKAUFSSEMINARE für kleine Teams & Einzelpersonen

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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda.
Rua Santana 630, Sala 01
18400-010 Itapeva – SP
Brasil

Stand: 11.09.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda., insbesondere für Beratungs- und Entwicklungsprojekte, Diagnose- und Analyseleistungen, Trainingskompass, KompetenzChecks und Befragungen, Seminare, Trainings, Training on the Job, digitale Formate sowie sonstige damit verbundene Leistungen.

Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, einer Projektbeschreibung oder einer ausdrücklich vereinbarten Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. ihrer Geltung ausdrücklich in dokumentierbarer Form zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Der konkrete Leistungsumfang, die Projektbausteine, Termine, die Vergütung und gegebenenfalls ein vom Standard abweichender Zahlungsplan ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der dargestellten und vom Auftraggeber gewählten Projektvariante.

Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot bzw. eine eindeutig bezeichnete Projektvariante in dokumentierbarer schriftlicher oder elektronischer Form annimmt. Hierfür genügt insbesondere eine eindeutige Bestätigung per E-Mail, beispielsweise „Variante B beauftragt“, „Wir beauftragen das dargestellte Projekt“ oder eine inhaltlich vergleichbare Erklärung.

Eine zunächst lediglich mündlich erklärte Zustimmung wird verbindlich, sobald sie anschließend in dokumentierbarer Form bestätigt wird.

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. kann nach Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung oder Projektzusammenfassung übermitteln, in der insbesondere Leistungsumfang, Projektbausteine, Termine, Gesamtvergütung und Zahlungsplan zusammengefasst werden.

Umfasst ein angenommenes Angebot mehrere Projektbausteine oder zeitlich getrennte Umsetzungsphasen, gilt grundsätzlich der gesamte dort dargestellte Leistungsumfang als beauftragt.

Dies gilt auch, wenn einzelne Projektbausteine erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt oder abgerechnet werden.

Eine Beauftragung lediglich einzelner Projektbausteine liegt nur vor, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Schweigen des Auftraggebers auf eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Zustimmung.

Die bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mit dem Angebot zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Link zugänglich gemacht und mit Annahme des Angebots Bestandteil des Vertrages.

Für Online-Anmeldungen zu offenen Seminaren gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Ziffer 12. Soweit diese von den allgemeinen Regelungen über den Vertragsschluss abweichen, gehen die Regelungen in Ziffer 12 vor.

3. Leistungsumfang und Projekterfolg

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Beratungs-, Trainings-, Analyse- und Entwicklungsleistungen nach professionellen Maßstäben.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, handelt es sich um Dienstleistungen und nicht um die Zusage eines bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolgs.

Insbesondere werden keine bestimmten Umsatz-, Absatz-, Ertrags-, Abschluss-, Conversion-, Mitarbeiter- oder sonstigen Unternehmensergebnisse garantiert.

Die Wirkung von Beratung, Training und Entwicklungsmaßnahmen hängt wesentlich von der Umsetzung, Führung, Mitarbeit und den betrieblichen Rahmenbedingungen beim Auftraggeber ab.

Die Verantwortung für betriebliche Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber.

Inhaltliche und methodische Anpassungen innerhalb des vereinbarten Projektziels bleiben möglich, wenn sie aufgrund der während des Projekts gewonnenen Erkenntnisse fachlich sinnvoll sind und den vereinbarten Charakter der Leistung nicht wesentlich verändern.

4. Projektstart

Als Projektstart gilt der Beginn der nach Auftragserteilung vereinbarten projektbezogenen Vorbereitungs-, Analyse-, Abstimmungs- oder Umsetzungsleistungen.

Zum Projektstart können insbesondere gehören:

  • Start oder Versand von Trainingskompass, KompetenzChecks oder Befragungen,

  • Vorbereitung oder Auswertung entsprechender Instrumente,

  • Warm-up-, Auftakt- oder Abstimmungscalls,

  • Gespräche mit Mitarbeitern oder Führungskräften,

  • Seminar- oder Trainingsfeinplanung,

  • konzeptionelle Vorbereitung,

  • organisatorische Vorbereitung,

  • sonstige projektbezogene Analyse- oder Vorbereitungsarbeiten.

Welche konkrete Leistung den Projektstart bildet, richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.

Projektbezogene Leistungen beginnen grundsätzlich erst nach Eingang der hierfür vorgesehenen ersten Zahlung.

Solange diese Zahlung nicht eingegangen ist, besteht keine Verpflichtung der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda., mit projektbezogenen Leistungen zu beginnen.

5. Preise, Reiseaufwendungen und zusätzliche Leistungen

Soweit im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich die vereinbarten Preise als Nettopreise. Eine gegebenenfalls gesetzlich erforderliche steuerliche Behandlung erfolgt entsprechend den anwendbaren Vorschriften.

Bei individuell vereinbarten Projektleistungen verstehen sich die im Angebot genannten Projektpreise grundsätzlich als Gesamtpreise für den beschriebenen Leistungsumfang.

Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die vereinbarten Präsenzleistungen erforderlichen Reise- und Übernachtungsaufwendungen der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. im vereinbarten Projektpreis enthalten und werden nicht gesondert ausgewiesen oder abgerechnet.

Nicht enthalten sind zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen, die aufgrund einer nach Auftragserteilung vereinbarten Änderung oder Erweiterung des ursprünglichen Leistungsumfangs entstehen.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche Präsenztermine, zusätzliche Trainingstage, zusätzliche Teilnehmergruppen oder eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Veranstaltungsortes.

Solche zusätzlichen oder geänderten Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Bei offenen Seminaren sind Reise-, Übernachtungs- und sonstige persönliche Aufwendungen der Teilnehmer nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Zahlungsbedingungen bei Projektaufträgen

Soweit im jeweiligen Angebot kein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde, gilt für Projektaufträge folgende Zahlungsstruktur:

10 % vor Projektstart

10 % der vereinbarten Gesamtvergütung werden vor Beginn der projektbezogenen Leistungen in Rechnung gestellt und müssen vor Projektstart eingegangen sein.

Weitere 45 % vor der Präsenzphase

Weitere 45 % der vereinbarten Gesamtvergütung müssen spätestens fünf Geschäftstage vor dem ersten vereinbarten Präsenz- bzw. Hauptumsetzungstermin eingegangen sein.

Als Geschäftstage gelten Montag bis Freitag.

Verbleibende 45 % nach dem vereinbarten Umsetzungsabschnitt

Die verbleibenden 45 % werden nach Abschluss des im Angebot bezeichneten Präsenz- bzw. Umsetzungsabschnitts in Rechnung gestellt und sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Bei Projekten mit mehreren zeitlich getrennten Projekt- oder Umsetzungsbausteinen kann im Angebot ein hiervon abweichender, auf diese Bausteine abgestimmter Zahlungsplan vereinbart werden.

Die zeitlich spätere Durchführung oder Abrechnung eines Projektbausteins bedeutet nicht, dass dieser nicht bereits Bestandteil des verbindlich erteilten Gesamtauftrags ist.

Der Auftraggeber kann den vereinbarten Gesamtbetrag oder einzelne Rechnungen jederzeit vorzeitig vollständig begleichen.

Eine vorzeitige Zahlung verändert weder den vereinbarten Leistungsumfang noch die Regelungen über Stornierung oder Terminverschiebung.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

Der Projektstart sowie vereinbarte Folge-, Umsetzungs- oder Präsenztermine können sich dadurch entsprechend verschieben.

Hieraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda.

Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderliche Mitwirkung rechtzeitig und in angemessenem Umfang sicherzustellen.

Hierzu gehören, soweit für das jeweilige Projekt erforderlich, insbesondere:

  • Benennung und Erreichbarkeit relevanter Ansprechpartner,

  • rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Informationen und Daten,

  • interne Ermöglichung von Trainingskompass, Befragungen oder KompetenzChecks,

  • Teilnahme an vereinbarten Auftakt-, Abstimmungs- und Auswertungsterminen,

  • rechtzeitige Information der teilnehmenden Mitarbeiter,

  • Freistellung der vorgesehenen Teilnehmer für vereinbarte Termine,

  • rechtzeitige betriebliche Entscheidungen, soweit diese Voraussetzung für den Projektfortschritt sind,

  • Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten bei Veranstaltungen im Betrieb des Auftraggebers,

  • Bereitstellung vereinbarter technischer oder organisatorischer Voraussetzungen.

Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verschieben vereinbarte Leistungs- und Umsetzungszeiträume entsprechend.

Kann ein verbindlich reservierter Termin aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden, gelten die Regelungen über Terminverschiebungen bzw. Stornierungen entsprechend.

Eine Verringerung der tatsächlichen Teilnehmerzahl bei einem vereinbarten Inhouse-Projekt führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der vereinbarten Projektvergütung.

8. Stornierung von Projektaufträgen durch den Auftraggeber

Mit der Auftragserteilung reserviert die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. die für das beauftragte Projekt erforderlichen Projekt-, Vorbereitungs-, Umsetzungs-, Reise- und insbesondere Termin- und Präsenzkapazitäten verbindlich für den Auftraggeber.

Diese Kapazitäten werden nach der Beauftragung nicht oder nur noch eingeschränkt anderen Auftraggebern angeboten.

Insbesondere für Präsenz-, Trainings- und Umsetzungsphasen werden entsprechende Zeiträume verbindlich im Kalender freigehalten und stehen damit für eine anderweitige Vermarktung nicht mehr zur Verfügung.

Wird ein Auftrag später storniert, kann die dadurch wieder frei werdende Kapazität – insbesondere mit abnehmendem zeitlichem Abstand zum vereinbarten Termin – regelmäßig nicht mehr oder nicht mehr wirtschaftlich gleichwertig anderweitig vergeben werden.

Die nachfolgende Stornostaffel berücksichtigt deshalb insbesondere:

  • die verbindlich reservierte und anderen Auftraggebern nicht mehr angebotene Projekt- und Terminkapazität,

  • die mit zunehmender Terminnähe sinkende Möglichkeit einer anderweitigen Belegung,

  • bereits begonnene projektbezogene Vorbereitungs-, Analyse-, Konzeptions- und Organisationsleistungen,

  • die für das Projekt vorgenommene Ressourcen- und Einsatzplanung.

Eine Stornierung bedarf einer dokumentierbaren schriftlichen oder elektronischen Mitteilung.

Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda.

Bei Stornierung des beauftragten Projekts werden folgende Stornopauschalen auf Grundlage der vereinbarten Gesamtvergütung des beauftragten Projekts fällig:

  • mehr als 28 Kalendertage vor dem maßgeblichen Termin: 25 % der Gesamtvergütung

  • 28 bis 8 Kalendertage vor dem maßgeblichen Termin: 50 % der Gesamtvergütung

  • 7 bis 1 Kalendertag vor dem maßgeblichen Termin: 75 % der Gesamtvergütung

  • am vereinbarten Leistungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % der Gesamtvergütung

Als maßgeblicher Termin gilt grundsätzlich der nächste verbindlich vereinbarte Präsenz-, Hauptumsetzungs- oder vergleichbare wesentliche Leistungstermin, für den entsprechende Kapazität reserviert wurde.

Die Stornopauschalen beziehen sich auf die Gesamtvergütung des beauftragten Projekts und nicht lediglich auf einzelne bereits gestellte Rechnungen, Zahlungsraten oder Projektbausteine.

Dies gilt auch, wenn einzelne beauftragte Projektbausteine erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt oder abgerechnet werden.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben unabhängig von der Stornostaffel vollständig vergütungspflichtig.

Bei einer Stornierung ist daher mindestens der höhere der folgenden Beträge geschuldet:

  1. der nach der vorstehenden Stornostaffel ermittelte Betrag oder

  2. der Wert der bis zum Zugang der Stornierung bereits erbrachten Leistungen.

Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig auf den danach geschuldeten Betrag angerechnet.

Eine bereits geleistete Zahlung wird somit nicht zusätzlich zur Stornopauschale erhoben, sondern reduziert den noch offenen Betrag entsprechend.

Anderweitige Vergabe frei gewordener Kapazität

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. wird sich im Rahmen ihrer üblichen Vertriebs- und Akquisitionstätigkeit darum bemühen, aufgrund einer Stornierung wieder frei gewordene Termin- oder Präsenzkapazität anderweitig zu vergeben.

Eine Verpflichtung, hierfür unangemessene Preisnachlässe zu gewähren, zusätzliche Leistungen anzubieten oder wirtschaftlich ungünstige Aufträge anzunehmen, besteht nicht.

Gelingt es, die konkret aufgrund der Stornierung frei gewordene und ursprünglich für den Auftraggeber reservierte Kapazität ganz oder teilweise anderweitig entgeltlich zu vergeben, wird der hierdurch konkret erzielte wirtschaftliche Vorteil angemessen auf die Stornopauschale angerechnet, soweit andernfalls eine wirtschaftliche Doppelkompensation entstehen würde.

Soweit zwingendes Recht im Einzelfall eine weitergehende Anpassung einer vereinbarten Stornopauschale verlangt, bleibt dies unberührt.

9. Änderungen oder Reduzierung des Projektumfangs

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den vereinbarten Projektumfang oder einzelne beauftragte Projektbausteine einseitig zu reduzieren und hieraus automatisch eine entsprechende Kürzung der vereinbarten Gesamtvergütung abzuleiten.

Änderungen, Reduzierungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können jederzeit einvernehmlich vereinbart werden.

Eine entsprechende Vereinbarung bedarf einer dokumentierbaren schriftlichen oder elektronischen Bestätigung.

Wird ein bereits beauftragter Projektbaustein einseitig abgesagt oder nicht mehr in Anspruch genommen, ohne dass eine abweichende Vereinbarung über die Fortführung des Projekts getroffen wird, gelten die Regelungen über Stornierungen entsprechend.

Die Berechnungsgrundlage bleibt grundsätzlich die Gesamtvergütung des beauftragten Projekts.

10. Terminverschiebungen auf Wunsch des Auftraggebers

Ein Anspruch des Auftraggebers auf Verschiebung verbindlich vereinbarter Termine besteht nicht.

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. kann einer gewünschten Terminverschiebung jedoch zustimmen.

Ob und zu welchen Bedingungen eine Verschiebung möglich ist, wird im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung insbesondere

  • des bisherigen Projektfortschritts,

  • der bereits reservierten Kapazität,

  • der verbleibenden Zeit bis zum ursprünglich vereinbarten Termin,

  • der Möglichkeit einer anderweitigen Nutzung des ursprünglich reservierten Zeitraums

vereinbart.

Insbesondere kann vereinbart werden, dass ein angemessener Teil der Vergütung für einen ursprünglich reservierten und nicht mehr oder nur eingeschränkt anderweitig nutzbaren Termin bestehen bleibt.

Eine Terminverschiebung wird erst verbindlich, wenn der neue Termin und gegebenenfalls die damit verbundenen kaufmännischen Bedingungen in dokumentierbarer Form vereinbart wurden.

Kommt keine entsprechende Verschiebungsvereinbarung zustande und wird der ursprünglich vereinbarte Termin vom Auftraggeber abgesagt oder nicht wahrgenommen, gelten die Regelungen zur Stornierung.

11. Persönlicher Leistungsausfall, höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Leistungshindernisse

Kann die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. bzw. die für die persönliche Leistungserbringung vorgesehene Person eine vereinbarte Leistung aufgrund eines Umstands, den sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen, besteht keine Verpflichtung zum Ersatz daraus entstehender Schäden oder Aufwendungen des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.

Als solche Umstände gelten insbesondere:

  • akute Erkrankung,

  • Unfall,

  • medizinisch gebotene Arbeits- oder Reiseunfähigkeit,

  • sonstige persönliche Leistungshindernisse, deren Eintritt oder Auswirkungen trotz angemessener Vorkehrungen nicht verhindert werden konnten.

Gleiches gilt bei höherer Gewalt oder sonstigen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. liegenden Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Leistungserbringung nicht vermieden oder verhindert werden können.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • erhebliche Reise- oder Verkehrsstörungen,

  • Ausfälle wesentlicher Verkehrsinfrastruktur,

  • Naturereignisse,

  • extreme Wetterlagen,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Streiks,

  • erhebliche Sicherheitslagen,

  • sonstige vergleichbare außergewöhnliche und nicht beherrschbare Ereignisse.

In diesen Fällen ist die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. berechtigt, den betroffenen Termin zu verschieben und einen angemessenen Ersatztermin anzubieten.

Bereits geleistete Zahlungen werden dem Projekt und dem Ersatztermin vollständig gutgeschrieben.

Kann die betroffene Leistung endgültig nicht erbracht werden oder kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, wird die auf endgültig nicht erbrachte Leistungen entfallende Vergütung erstattet.

Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sowie hierfür bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers aufgrund eines solchen nicht zu vertretenden Leistungsausfalls sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Reise- und Übernachtungskosten des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter,

  • Personalkosten,

  • Kosten für Freistellungen,

  • Kosten für Räume oder Veranstaltungsorte,

  • Kosten externer Dienstleister,

  • entgangene betriebliche Nutzungsmöglichkeiten,

  • sonstige daraus entstehende Folgekosten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit der betreffende Leistungsausfall von der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. vorsätzlich herbeigeführt wurde oder eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.

Die Parteien vereinbaren mit dieser Regelung ausdrücklich die Zuordnung des Risikos eines nicht zu vertretenden persönlichen Leistungsausfalls sowie äußerer, nicht beherrschbarer Ereignisse.

12. Offene Seminare und einzeln buchbare Teilnehmerplätze

Für offene Seminare und Veranstaltungen, bei denen einzelne Teilnehmerplätze gebucht werden, gelten abweichend von den Zahlungsbedingungen für Projektaufträge die folgenden Regelungen.

Die Darstellung eines offenen Seminars auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. dar.

Mit dem Absenden der Online-Anmeldung über den Button „Zahlungspflichtig anmelden“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Buchung der ausgewählten Anzahl an Teilnehmerplätzen zu den dargestellten Konditionen ab.

Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Anmeldung und stellt noch keine Annahme des Angebots und keine Teilnahmebestätigung dar.

Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Teilnahme- oder Auftragsbestätigung der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. per E-Mail zustande.

Die Entscheidung über die Annahme einer Anmeldung liegt bei der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. Eine Anmeldung kann insbesondere aufgrund begrenzter Kapazitäten, einer Überbuchung oder aus anderen betrieblichen Gründen ohne Angabe einer Begründung abgelehnt werden.

Aufgrund zeitgleicher oder kurzfristig aufeinanderfolgender Anmeldungen kann die Anzahl eingehender Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Teilnehmerplätze überschreiten. Aus dem Eingang oder der zeitlichen Reihenfolge einer Anmeldung entsteht kein Anspruch auf deren Annahme oder auf einen bestimmten Teilnehmerplatz.

Bis zur ausdrücklichen Teilnahmebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Reservierung eines Platzes oder Durchführung des Seminars.

Erst mit der Teilnahmebestätigung wird die bestätigte Anzahl an Teilnehmerplätzen verbindlich reserviert.

Die Teilnahmegebühr wird nach erfolgter Teilnahmebestätigung zu 100 % in Rechnung gestellt.

Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.

Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang kann die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. den reservierten Teilnehmerplatz nach vorheriger Mitteilung wieder freigeben.

Bei einer Stornierung eines gebuchten Teilnehmerplatzes gelten folgende Stornopauschalen:

  • mehr als 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %

  • 28 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • 14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

  • 7 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden auf den geschuldeten Betrag angerechnet.

Ein gegebenenfalls verbleibender Erstattungsbetrag wird zurückgezahlt.

Ersatzteilnehmer

Anstelle einer Stornierung kann das buchende Unternehmen ohne zusätzliche Seminargebühr einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.

Die Änderung muss vor Veranstaltungsbeginn in dokumentierbarer Form mitgeteilt werden.

Umbuchung

Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Seminartermin besteht nicht.

Eine Umbuchung kann jedoch im Einzelfall vereinbart werden.

Die hierfür geltenden Bedingungen werden gesondert vereinbart.

Absage oder Verschiebung durch die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda.

Die Entscheidung über das Stattfinden eines offenen Seminars liegt bei der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda.

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. ist berechtigt, ein offenes Seminar bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn die für eine wirtschaftlich oder fachlich sinnvolle Durchführung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder organisatorische, wirtschaftliche, konzeptionelle oder sonstige betriebliche Gründe gegen die Durchführung sprechen. Eine weitergehende Offenlegung interner Entscheidungsgründe ist nicht geschuldet.

Nach Ablauf dieser Frist kann das Seminar insbesondere bei einem persönlichen Leistungsausfall im Sinne von Ziffer 11, höherer Gewalt, nicht zu vertretenden Leistungshindernissen oder anderen wesentlichen Umständen abgesagt oder verschoben werden, aufgrund derer eine Durchführung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Im Fall einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für das betroffene Seminar vollständig erstattet. Alternativ kann dem Auftraggeber die kostenfreie Übertragung auf einen Ersatztermin angeboten werden. Die Entscheidung zwischen Erstattung und Ersatztermin trifft der Auftraggeber.

Weitergehende Ansprüche aufgrund einer solchen Absage oder Verschiebung, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Personal-, Freistellungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlichem Verhalten oder soweit eine Haftungsbeschränkung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig ist.

13. Materialien, geistiges Eigentum und interne Nutzung

Sämtliche Rechte an den von der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. entwickelten oder bereitgestellten Präsentationen, Texten, Grafiken, Arbeitsunterlagen, Fragebögen, Vorlagen, Videos, digitalen Inhalten sowie sonstigen rechtlich geschützten Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.

Dies gilt ebenso für geschützte Bezeichnungen, Kennzeichen, Marken sowie die konkrete Ausgestaltung eigener Trainings-, Beratungs- und Entwicklungssysteme.

Mit der Teilnahme an einem Projekt, Seminar oder Training werden keine Eigentumsrechte oder ausschließlichen Rechte an Konzepten, Systemen, Marken oder geistigem Eigentum der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. übertragen.

Interne Nutzung nach Projektende

Arbeitshilfen, Checklisten, Vorlagen, Präsentationen oder sonstige Materialien, die dem Auftraggeber oder den Teilnehmern im Rahmen eines Projekts oder Seminars ausdrücklich zur weiteren betrieblichen Anwendung überlassen wurden, dürfen auch nach Abschluss des Projekts zeitlich unbeschränkt für den eigenen internen Geschäftsbetrieb verwendet werden, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

Das bedeutet insbesondere, dass im Projekt eingeführte Arbeitsweisen und überlassene Arbeitshilfen nach Abschluss der Zusammenarbeit im eigenen Unternehmen weiter genutzt werden dürfen.

Nicht gestattet ist ohne vorherige Zustimmung insbesondere:

  • Veröffentlichung der Materialien,

  • Weitergabe an externe Dritte,

  • Verkauf oder entgeltliche Überlassung,

  • Lizenzierung,

  • Verwendung zur Durchführung externer Trainings, Seminare oder Beratungsleistungen,

  • kommerzielle Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens,

  • wesentliche Vervielfältigung oder Bearbeitung zum Zweck einer eigenen externen Trainings- oder Beratungsleistung.

Das Recht zur internen Anwendung des im Training erworbenen Wissens und der hierfür ausdrücklich überlassenen Arbeitshilfen bleibt hiervon unberührt.

Für ausdrücklich zeitlich begrenzte, lizenzierte, digitale oder laufend bereitgestellte Leistungen und Systeme gelten die jeweils im Angebot vereinbarten Nutzungszeiträume und Bedingungen.

Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Trainings, Calls oder Seminaren sind nur mit vorheriger Zustimmung der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. zulässig.

Dies gilt auch für automatisierte Aufzeichnungen oder vollständige Transkriptionen sowie das Hochladen oder Übertragen geschützter Trainings- und Projektunterlagen an externe KI-, Analyse- oder Trainingssysteme, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdende vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. behandelt insbesondere betriebswirtschaftliche Daten, Mitarbeiterinformationen, Verkaufsdaten, interne Prozesse, Auswertungen und sonstige nicht öffentlich bekannte Unternehmensinformationen des Auftraggebers vertraulich.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Projekts fort, solange die betreffenden Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  • bereits öffentlich bekannt sind,

  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,

  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Die Nutzung von Firmenname, Logo, identifizierbaren Zitaten, konkreten Ergebnissen oder identifizierbaren Projektdaten des Auftraggebers als Referenz, Case Study oder für Veröffentlichungen erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

Eine anonymisierte Nutzung allgemeiner fachlicher Erkenntnisse, Erfahrungen, statistischer Erkenntnisse oder Benchmarks ist zulässig, sofern kein Rückschluss auf einen konkreten Auftraggeber, einzelne Mitarbeiter oder vertrauliche Unternehmensdaten möglich ist.

15. Datenschutz

Beide Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Teilnehmern, die im Rahmen des Projekts an die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. übermittelt oder für vereinbarte Befragungs-, Analyse- oder Trainingszwecke verarbeitet werden, rechtmäßig bereitgestellt und für die vereinbarten Projektzwecke verarbeitet werden dürfen.

Die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. verwendet solche Daten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistung und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Soweit aufgrund Art und Umfang einer Datenverarbeitung eine gesonderte Vereinbarung erforderlich ist, wird diese zwischen den Parteien geschlossen.

Im Übrigen gelten die jeweils veröffentlichten Datenschutzinformationen der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda.

16. Haftung

Für die in Ziffer 11 geregelten Fälle eines nicht zu vertretenden persönlichen Leistungsausfalls, höherer Gewalt oder sonstiger nicht zu vertretender Leistungshindernisse gelten vorrangig die dort bestimmten Regelungen.

Im Übrigen haftet die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. nach Maßgabe des anwendbaren Rechts für nachgewiesene Schäden, die unmittelbare und direkte Folge einer von ihr zu vertretenden Verletzung vertraglicher Pflichten sind.

Eine Haftung besteht nur in dem Umfang, in dem zwischen der von der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. zu vertretenden Pflichtverletzung und dem geltend gemachten Schaden ein unmittelbarer und direkter Zusammenhang besteht.

Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für lediglich mittelbare, entfernte oder nur reflexartig eintretende wirtschaftliche Folgen einer Pflichtverletzung.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung aus einem Projekt auf die für das betroffene Projekt vereinbarte Gesamtvergütung begrenzt.

Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht:

  • bei vorsätzlichem Verhalten,

  • soweit die Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. ausdrücklich eine weitergehende Garantie übernommen hat,

  • oder soweit eine Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig ist.

Eine Haftung für das Nichterreichen bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher, organisatorischer oder personeller Ergebnisse besteht nicht, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich vertraglich garantiert wurde.

17. Dokumentierbare Form und Kommunikation

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine dokumentierbare schriftliche oder elektronische Form verlangen, genügt insbesondere eine Kommunikation per E-Mail oder ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel, sofern Absender, Inhalt und Bezug zum jeweiligen Auftrag nachvollziehbar gespeichert und dokumentiert werden können.

Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs, Terminverschiebungen, Stornierungen und sonstige wesentliche Vertragsänderungen sollen in einer solchen dokumentierbaren Form festgehalten werden.

Mündlich getroffene Vereinbarungen sollen anschließend entsprechend bestätigt werden.

18. Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. gilt, soweit gesetzlich zulässig, das materielle Recht der Föderativen Republik Brasilien.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, deren Anwendung durch eine Rechtswahl nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, bleiben unberührt.

19. Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich und ausschließlich den

Foro da Comarca de Itapeva, Estado de São Paulo, Brasilien

als Gerichtsstand.

Die Wahl von Itapeva/SP steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sitz der Gunnar Schmidt Shop Erfolg Ltda. in Itapeva/SP.

Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.

20. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anstelle einer unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soweit die Parteien nicht wirksam eine andere Regelung vereinbaren.

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Es gilt die bei Vertragsschluss in den jeweiligen Auftrag einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.